Aus dem aktuellen Schreiben des Landesjugendamtes zur Umsetzung der Bundesnotbremse geht nicht klar hervor, ob Eltern im Homeoffice einen Anspruch auf Notbetreuung haben. Es heißt in dem Schreiben, dass alle Eltern, die die Betreuung nicht sicherstellen können und berufstätig sind, ihre Kinder in die Notbetreuung bringen können.
Wir möchten nochmal deutlich darauf hinweisen, dass die Inzidenz unter Kindern rasant steigt.
Die Inzidenzen in der Altersgruppe der 5- bis 14-Jährigen in Rheinland-Pfalz sind alarmierend. Der Wert liegt in 16 Kreisen und kreisfreien Städten über 200. Die größte Sieben-Tage-Inzidenz hat Pirmasens mit 630,1. In Worms beträgt die Kinder-Inzidenz 500,3, in Mainz 372,3 und im Kreis Mayen-Koblenz 344,5 (Quelle SWR aktuell vom 23.4.2021).
Auf den Intensivstationen liegen immer mehr Eltern junger Kinder. Es ist daher dringend geboten, wo immer möglich, Kontakte zu reduzieren.
Das wird mit einer weichen Notbetreuungsregelung, die den meisten Kindern Anspruch auf Betreuung gewährt, nicht gelingen.
Wir reden hier von einer Regelung, die erst ab einer Inzidenz von 165 greift. In Kreisen und Städten mit einer niedrigeren Inzidenz bleiben die KiTas weiterhin im Regelbetrieb oder eingeschränktem Regelbetrieb geöffnet. Das heißt, dort haben alle Kinder ein regelmäßiges Betreuungsangebot.
Die Notbetreuung soll helfen, die Inzidenz deutlich und schnell zu senken.
Es muss verhindert werden, dass die Kinder über die KiTas das Virus in der Familie verbreiten. Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn deutlich weniger Kinder in den Einrichtungen sind.
Der KiTa-Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz fordert klare Kriterien, aus welchen Gründen eine Notbetreuung beansprucht werden darf. Die Regelung muss sich auf wirkliche Notfälle beschränken!