Neues Schreiben des Landesjugendamtes: Abschaffung der Absonderungspflicht

Sehr geehrter Herr Placzeck,



Ihr Rundschreiben vom 24.11.2022 an die Kindertagesstätten sorgt für Unmut unter den Beschäftigten.

Sie schreiben:

„Generell gilt auch weiterhin für Kinder wie für Erwachsene: Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben! Wer symptomatisch erkrankt ist, sollte nach wie vor Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vor-
liegt. Damit schützen Sie sich selbst und andere.“

Unsere rheinland-pfälzischen Kitas kämpfen Tag für Tag damit, trotz schwieriger Rahmenbedingungen und einem massiven Fachkräftemangel verlässliche Betreuungszeiten aufrechtzuerhalten, soweit das eben möglich ist.

Erkrankte Menschen gehören nicht in eine Kita, egal ob es sich um Fachkräfte oder Kinder handelt. Wir verstehen nicht, warum Sie hier lediglich Empfehlungen aussprechen, anstatt eine klare Ansage zu machen. Die Formulierungen „…soll möglichst zu Hause bleiben“ und „…sollte nach wie vor Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht besuchen“ sind schwammig. Nach dem Wortlaut Ihrer Empfehlungen wäre es legitim, jedes Kind krank in die Kita zu bringen, wenn es nicht möglich ist, die Betreuung zuhause zu organisieren. Solche uneindeutigen Formulierungen sorgen für Diskussionen vor Ort in den Einrichtungen und belasten die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern.

Symptomatisch erkrankt den Kita-Alltag überstehen zu müssen, entspricht nicht dem Kindeswohl. Das betroffene Kind gefährdet nicht nur sein eigenes körperliches und seelisches Wohl, sondern auch das Wohl aller anderen in der Kita, die bewusst einer hohen Ansteckungsgefahr ausgesetzt werden. Wie Sie richtig bemerken, gilt das nicht nur für Corona, sondern auch für Erkrankungen wie Influenza, Bindehautentzündung, Magen-Darminfektionen usw.

Zusätzlich gefährden Kinder mit ansteckenden Krankheiten die Betreuungssicherheit aller Kinder, weil sich dadurch vermehrt Fachkräfte anstecken und dann ausfallen.



Ihrer Bemerkung, dass es dem Schutz aller dient, wenn kranke Kinder zuhause bleiben, ist nichts hinzuzufügen. Wenn Sie von „sollte und möglichst“ sprechen, suggerieren Sie aber, dass persönliche Gründe legitimieren, es mit dem Schutz aller nicht so genau zu nehmen.



Deshalb bitten wir Sie um eine klare, eindeutige Kommunikation mit Trägern, Eltern und den Kita-Teams. Bitte machen Sie in einem weiteren Schreiben deutlich, dass Kinder nicht in der Kita betreut werden dürfen, wenn sie erkrankt sind und eine Kita-Betreuung auch dann keine Option darstellt, wenn die häusliche Betreuung schwierig zu organisieren ist.



Mit freundlichen Grüßen



Claudia Theobald

(Vorsitzende)


Das aktuelle Schreiben des Landesjugendamtes findet ihr hier:

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