Der KommZB hat auf unser Schreiben vor fünf Tagen geantwortet (siehe: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/integrative-einrichtungen-vor-dem-aus/)
Sehr geehrte Frau Theobald,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23.10.2022. Mit Bedauern nehme ich zur Kenntnis, dass die aktuelle Desinformationskampagne gegen den KommZB bei Ihnen und vielen Kita-Fachkräften für Verunsicherung sorgt. Die Anschuldigungen sind jedoch haltlos und entsprechen in keiner Form der Realität.
Ich darf Ihnen daher versichern, dass Ihre Sorgen unbegründet sind.
Als Behörde handeln wir ausschließlich auf Grundlage der bestehenden Gesetze.
Mit der Verabschiedung des BTHG im Jahr 2016 wurde zugleich die Abkehr von der institutionellen Förderung bestimmter Sondereinrichtungen beschlossen. Dies stellt die Umsetzung der UN-BRK in nationales Recht dar. Es steht seit dem die personenzentrierte Betrachtung im Vordergrund. Die individuellen Bedarfe der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder rücken in den Mittelpunkt.
Ein Festhalten am bisherigen System steht daher in Widerspruch zur UN-BRK, weil dieses System eben nicht die Gewähr dafür bietet, dass der individuell ermittelte Bedarf jedes behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes tatsächlich gedeckt wird.
Tatsächlich führt die Umstellung der Finanzierungssystematik mit der individuellen Bedarfsermittlung IBE nach ICF in der Regel sogar zu einer spürbar besseren personellen Ausstattung der Kitas. Die neue Finanzierungssystematik bedeutet in ihrer Auswirkung eine Stärkung des pädagogischen Personals, nicht aber eine Erhöhung von Overheadkosten oder Unternehmergewinnen.
Ich erlaube mir hierzu auf unseren aktuellen Newsletter an unsere Mitglieder zu verweisen, den ich dieser Mail beifüge. Eine pauschale „Übergangslösung“ ist nicht zielführend. Die Umsetzung des BTHG ist für die Sicherstellung der Versorgung der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder wichtig.
Ebenfalls füge ich Ihnen ein Schreiben des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz bei, aus dem aus Landessicht ebenfalls die Umstellung der Kita-Finanzierung dargestellt wird. Sie werden feststellen, dass die Umstellung der Kita-Finanzierung keine Erfindung des KommZB ist, sondern lediglich die Umsetzung des BTHG zum Inhalt hat.
Ich hoffe, dass ich Ihrer Besorgnis mit diesen Informationen begegnen konnte und stehe Ihnen gerne auch zu einem Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, XXX