Im Mai 2025 veröffentlichten wir gemeinsam mit den Kita-Fachkräfteverbänden aus den anderen Bundesländern einen offenen Brief an Bundesministerin Prien zum Amtsantritt. Wir erhielten nun eine Antwort, die wir ebenfalls teilen möchten.
Unter dem folgenden Link findet sich unser Brief, darunter die Antwort aus dem Ministerium:
Sehr geehrte Frau Theobald,
Sehr geehrte Frau Krause,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Anfrage vom 12.05.2025 an Frau Bundesministerin Karin Prien. Aufgrund der Vielzahl der Zuschriften ist es der Ministerin leider nicht möglich, alle Anfragen selbst zu beantworten. Ich wurde daher gebeten, Ihnen zu antworten.
Aufgrund des hohen Nachrichtenaufkommens ist es uns leider erst heute möglich, Ihnen zu antworten. Dies bitte ich zu entschuldigen.
Für die Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung stellt der Bund den Ländern seit Langem umfassende Bundesmittel zur Verfügung (insgesamt rund 13,5 Mrd. Euro zwischen 2019 und 2026). Allein in den Jahren 2025 und 2026 investiert der Bund über das KiTa-Qualitätsgesetz erneut jeweils rd. 2 Mrd. Euro.
Für den Bereich der Kindertagesbetreuung sieht der aktuelle Koalitionsvertrag u.a. vor, ein Qualitätsentwicklungsgesetz einzuführen und das KiTa-Qualitätsgesetz abzulösen. Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsgesetzes soll die verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer flächendeckenden, mit den Ländern vereinbarten Diagnostik des Sprach- und Entwicklungsstands und die Förderung der Kinder bei ermitteltem Förderbedarf eingeführt sowie eine zusätzliche Förderung für Sprach-Kitas und Startchancen-Kitas integriert werden.
Zentrale Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes bilden die Empfehlungen der AG Frühe Bildung für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, die in dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht wurden (https://www.fruehe-chancen.de/themen/qualitaetsentwicklung/ag-bericht). Die Empfehlungen berücksichtigen auch wesentliche Elemente einer Verbesserung der personellen Ausstattung sowie sprachlichen Bildung und Förderung.
Das Bundesbildungs- und Familienministerium versteht eine gute (sprachliche) Bildung und Förderung, die an den individuellen Entwicklungsständen der Kinder ansetzt, als zentrale Voraussetzung für ein chancengerechtes Aufwachsen. Hierzu leistet das System der Kindertagesbetreuung mit seinem kindzentrierten, spielbasierten und alltagsintegrierten Ansatz bereits heute einen wichtigen Beitrag und es soll diesen Förderungsauftrag zukünftig noch gezielter umsetzen. Aus Perspektive des Bundes ist es entscheidend, dass bei Kindern flächendeckend und zu einem frühen Zeitpunkt der Sprach- und Entwicklungsstand erhoben wird, um ausreichend Zeit für individuelle, unterstützende Bildungs- und Förderangebote vor dem Übergang in die Grundschule sicherzustellen.
Wie genau das Qualitätsentwicklungsgesetz aussehen soll, muss in den kommenden Monaten in der Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen erarbeitet werden. Dabei berücksichtigen wir auch die Erfahrungen der Fachpraxis, Träger, Verbände, Gewerkschaften und Wissenschaft.
Ich bedanke mich ausdrücklich für Ihr Engagement für die Kinder, Familien und pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen und hoffe, dass Sie das Feld weiterhin mit Ihrer Expertise unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hannah Mainz