10 Jahre Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung – kein Grund zum Feiern!

Vor 10 Jahren trat auf Bundesebene der Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflege in Kraft. Seit August 2013 hat jedes Kind ab einem Jahr ein Recht auf Betreuung, frühkindliche Bildung und individuelle Förderung. Es war allen Beteiligten klar, dass die Umsetzung dieses Rechtsanspruches große Anstrengungen und erhebliche finanzielle Mittel benötigen würde, um unsere Kitas quantitativ und qualitativ adäquat auszubauen.


Die Kita-Fachkräfteverbände fordern Bund, Länder und Kommunen auf, endlich deutschlandweit eine Kita-Qualität nach wissenschaftlichen Mindestanforderungen gesetzlich festzuschreiben und zu finanzieren. Für jedes Kind, egal in welchem Bundesland es lebt, muss eine kindgerechte Bildungs- und Betreuungsqualität gewährleistet werden… […]

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