Fachkräfte, Assistenzkräfte und das neue Kita-Gesetz von RLP
Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes wurde eine dringende Empfehlung seitens des Landes ausgesprochen. Es müssen immer mindestens zwei Fachkräfte zur Betreuung der Kinder in der Kita anwesend sein, von der keine Assistenzkraft (z.B. Kinderpflegerin oder Erziehungshelferin) sein darf. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, dass das bisher bereits genauso galt. Das neue Gesetz hätte hier keine Neuerung gebracht.
Die Praxis in vielen Kitas sah allerdings bisher anders aus. Kinderpflegerinnen und Erziehungshelferinnen wurden nicht selten auch in Randzeiten wie Früh- oder Spätdienst gemeinsam mit einer Fachkraft eingesetzt.
Viele Träger haben aufgrund der dringlichen Empfehlung nun restriktiv geregelt, dass Assistenzkräfte nicht als zweite Kraft Randzeiten abdecken dürfen, auch wenn sie das jahrelang vorher getan haben.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Zeiten vorbei sind, als in Kitas eine Kraft allein im Früh- und Spätdienst für eine Kindergruppe verantwortlich war und argumentiert wurde, dass sei ok, weil ja noch beispielsweise Reinigungskräfte anwesend wären. Ältere Erzieher*innen werden sich noch gut an solche Betreuungssituationen erinnern.
Wir betreuen in den meisten Kitas mittlerweile auch Kleinkinder, die der ständigen Aufsicht bedürfen. Fürsorge- und Aufsichtspflicht sind deshalb noch sensible Themen als das früher der Fall war.
Wenn Träger ausnahmslos der dringenden Empfehlung des Landes folgen, führt das allerdings in manchen Kitas zu erheblichen personellen Problemen.
Unseren Fachkräfteverband erreichten in der letzten Zeit Mails und Mitteilungen von Kinderpflegerinnen und Erziehungshelferinnen mit langjähriger Berufserfahrung. Auch Leitungen teilten uns mit, dass es nun in so mancher Kita zu Schwierigkeiten bei der Dienstplangestaltung gibt. Folgende konkrete Probleme wurden uns berichtet:
- Kitas müssen Öffnungszeiten kürzen, weil nicht genug Fachkräfte da sind, um die Randzeiten abzudecken.
- Bei Ausfall einer Fachkraft entstehen schnell Engpässe, wenn Assistenzkräfte nicht einspringen dürfen. Notgruppen, Kürzungen der Betreuungszeiten oder Schließungen kommen häufiger vor als bisher
- Viele Kitas haben vakante Stellen. Wenn die verbleibenden Mitarbeiter*innen nur eingeschränkt eingesetzt werden können, verschärft das den Personalmangel zusätzlich.
- Aufgrund der Coronasituation weisen Träger ihre Kitas vermehrt an, in festen Gruppen oder Settings zu betreuen. Das erschwert die Dienstplangestaltung zusätzlich und führt zu noch stärkeren Kürzungen der Betreuungszeiten, wenn Assistenzkräfte nicht als zweite Kraft in Randzeiten zur Verfügung stehen.
Betroffene Leitungen und Assistenzkräfte wünschen sich, dass Bildungsministerium und Landesjugendamt mit den Kita-Trägern ihre dringende Empfehlung überdenken und differenziert betrachten. Zum Beispiel spielt es für den Einsatz von Assistenzkräften keine Rolle, ob sie eine langjährige Berufserfahrung vorweisen können.
Mehrfach wurde uns in Gesprächen auch der Wunsch nach einer Nachqualifizierung genannt. Assistenzkräfte können die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin absolvieren. Eine Kraft, die sich dafür entscheidet, muss aber jahrelange massive Gehaltseinbußen in Kauf nehmen, da sie während der Ausbildung von einer ausgebildeten Assistenzkraft zum Lehrling wird.
Es wäre wichtig, gerade in Zeiten eines massiven Fachkräftemangels, für erfahrene Kräfte praktikable Lösungen zu schaffen, damit sie dem Arbeitsfeld Kita erhalten bleiben und sich weiter qualifizieren können.
Zunächst wird die Situation schwierig bleiben. Theoretisch kann ein Träger eine dringende Empfehlung ignorieren, da sie eben kein Befehl oder eine Anweisung ist. In der Praxis werden die allermeisten Träger aber Folge leisten, da sie in der Verantwortung stehen, sollte etwas passieren.
Für Leitungen und Kita -Teams ist es wichtig, konsequent zu handeln und den KiTa-Familien transparent darzulegen, warum und wann es zu Einschränkungen kommt.
Völlig falsch wäre es, den Betrieb wie bisher durch viele und regelmäßige Überstunden der Fachkräfte aufrecht zu erhalten oder prekäre Betreuungssituationen in den Kernzeiten zuzulassen, damit die Randzeiten mit genügend Fachkräften abgedeckt werden.
Betreuungszeiten können nur in dem Umfang geleistet werden, wie Personal zur Verfügung steht. Es ist die Verantwortung des Trägers, für eine auskömmliche Personalisierung zu sorgen. Kann er das nicht, müssen die Betreuungsleistungen angepasst werden.
Leider landen die berechtigten Beschwerden der Eltern über Dinge wie eingeschränkte Betreuungszeiten oder einen Eingewöhnungsstopp oft erst mal in der Kita. Dort gehören sie aber nicht hin und sollten an die richtige Stelle verwiesen werden. Dafür ist es wichtig, Eltern die Situation transparent darzulegen und aufzuzeigen, wer für welche Regelungen verantwortlich ist.
Verantwortliche Betreuung endet immer dort, wo Aufsicht und Fürsorge nicht mehr gewährleistet werden können. Alle anderen Überlegungen sind dem untergeordnet.
Hallo
Könnten sie mir sagen wo diese Empfehlung genau steht?
Danke
Sehr geehrte Frau Daßler,
diese Richtlinie stammt aus der im Mai 21 verabschiedeten Fachkräftevereinbarung https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/03_Fachkraefte/Fachkraeftevereinbarung_01.07.21/unterschriebene_Fachkraeftevereinbarung_fuer_Kitas_in_RLP.pdf
Da gerade kleine Einrichtungen dadurch Schwierigkeiten mit der Dienstplangestaltung bekamen, wurde diese Richtlinie zu Beginn der Kita-Jahres 2022/23 angepasst (nachzulesen: Rheinland-Pfalz – § 2 KiTaGAVO | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Personalausstattung | § 2 – Personalausstattung | gültig ab: 30.07.2022 (rlp.de). Eine Fachkraft darf nun gemeinsam mit einer Assistenzkraft die Randzeiten abdecken. Grundsätzlich gilt aber immer, dass die Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gewährleistet sein müssen.
Hallo, das ist uns bisher unbekannt gewesen…wir sind allerdings ein sehr kleiner Hort und haben keine Kleinkinder zu betreuen. Aber Kita ist Kita!?! Ich wäre auch sehr dankbar über einen Link mit der „Empfehlung“ Vielen Dank, Heike
Hallo nun muss ich mich mal dazu äußern, ich habe jahrelang als Tagesmutter, später auch noch zusätzlich als Familienbegleitung gearbeitet. Bekam dann das Angebot als Schulbegleitung in einem SVE Kindergarten zu arbeiten worüber ich mich erstmal sehr gefreut hatte. Merkte aber dann sehr schnell dass ich dort nicht willkommen war, da mir immer wieder gesagt wurde ich hätte keine richtige Ausbildung. Mit den Kindern habe ich vorher als Tagesmutter auch schon immer sehr viel Freude verbunden und diese auch gerne betreut. Hatte auch immer viel Zuspruch von den Eltern und meinen Vorgesetzten bekommen als ich als Tagesmutter gearbeitet habe. Wenn die gelernten Erzieher und Kinderpfleger es zulassen würden dann gäbe es bestimmt auch mehr Hilfskräfte für die Kitas. Natürlich habe ich bald wieder aufgehört im Kindergarten zu arbeiten obwohl ich sehr bemüht war und ich zusätzlich arbeiten erledigt habe die sonst keiner machen wollte . Auch habe ich sehr viel Fachkenntnisse durch Fortbildungen mitgebracht. Was für diese Chefin nicht von Wert war. Mit der Zeit hat mich dass sehr enttäuscht da meine Arbeit dort nicht geschätzt wurde und ich nur Abwertung erfahren habe. 😨
Es war natürlich nicht richtig wie mit Ihnen umgegangen wurde. Aber im Kern ist die Aussage ja nicht falsch, eine pädagogische Ausbildung im Sinne der Fachkräfteverordnung für Kindertagesstätten haben Sie nicht. Der Ton macht aber die Musik! Man kann man sich als Leitung heutzutage glücklich schätzen, wenn engagierte und fachlich gute Menschen in der Kita arbeiten wollen. Aber eben als Hilfskraft, und das wird eben wegen der neuen Fachkräfteverordnung auch immer häufiger im Alltag thematisiert. Ich muss schon den gut ausgebildeten Sozialassistentinnen, die seit Jahren im Berufsleben stehen, sagen, dass sie in den Randzeiten nicht mehr so arbeiten dürfen wie sie es gewohnt waren. Und das macht es natürlich auch doppelt schwer, Menschen ohne pädagogische Ausbildung zu beschäftigen. Nur um auch mal die andere Seite zu beleuchten.
Dankeschön für die Antwort. Mein Problem lag weniger in meinem Fachwissen als in der Hochnäsigkeit von Vorgesetzten, diese konnten nicht verstehen dass man sich auch über gute Fortbildungen und jahrelange Erfahrung gleiches Wissen aneignen kann und manchmal mit viel Herz ebenso gutes Kindergartenpersonal darstellt. Für gleiche Arbeit bekommt man dann Abwertung, nur weil der Weg ein anderer war. Was ich sehr schade finde. Grüße Angelika
Dankeschön für die Antwort. Mein Problem lag weniger in meinem Fachwissen als in der Hochnäsigkeit von Vorgesetzten, diese konnten nicht verstehen dass man sich auch über gute Fortbildungen und jahrelange Erfahrung gleiches Wissen aneignen kann und manchmal mit viel Herz ebenso gutes Kindergartenpersonal darstellt. Für gleiche Arbeit bekommt man dann Abwertung, nur weil der Weg ein anderer war. Was ich sehr schade finde. Grüße Angelika
Als eine Mutter von zwei Kindern, die den Kindergarten besuchen, finde ich es besorgniserregend zu erfahren, dass viele Kitas mit erheblichen personellen Problemen kämpfen. Die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist von entscheidender Bedeutung, und diese Probleme könnten sich nachteilig auf die Entwicklung der Kinder auswirken. Es ist dringend erforderlich, dass das Bildungsministerium und das Landesjugendamt die dringende Empfehlung überdenken und praktikable Lösungen für erfahrene Kräfte schaffen, damit sie dem Arbeitsfeld Kita erhalten bleiben können. Dies ist entscheidend, um den Fachkräftemangel in diesem Bereich zu bewältigen und die bestmögliche Betreuung für unsere Kinder sicherzustellen.
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