Geht nicht gibt’s nicht?

Wo liegen die Grenzen von Aufsicht und Kindeswohl?

Die DKLK-Studie 2022 befragte kürzlich 4827 Kitaleitungen zu verschiedenen Aspekten des Kita-Alltags und veröffentlichte erschreckende Ergebnisse.

57 Prozent der Befragten gaben an, dass sie in den zurückliegenden zwölf Monaten in mehr als 20 Prozent der Zeit weniger Personal zur Verfügung hatten, als für die Aufsichtspflicht notwendig gewesen wären. Bei 16 Prozent der Kitaleitungen traf das sogar auf über die Hälfte der Zeit zu.

Übersetzt heißt das: Einrichtungen kommen regelmäßig in die Bredouille, dass sie nur unter Gefährdung der Sicherheit und des Wohls der zu betreuenden Kinder den Betrieb aufrechterhalten können. Mehr als die Hälfte der Befragten, nimmt das offenbar in Kauf. Warum tun Kita-Leitungen das? Was sind die Mechanismen hinter diesem Verhalten?

Alles, was in Kitas geschieht, steht gesetzlich unter dem Vorbehalt, dass Kindeswohl und Aufsichtspflicht zu gewährleisten sind. Der Träger ist für die notwendigen Rahmenbedingungen verantwortlich:

„Zu den Trägerpflichten gehört es, jeder Zeit ausreichend Aufsichtspersonal vorzuhalten. Zudem ist damit verbunden, seine Beschäftigten sorgfältig auszuwählen, ihre Eignung zu prüfen, ihre Einarbeitung sicherzustellen, wichtige Informationen an sie weiterzugeben, für ihre Sicherheit und Gesundheit während der Arbeit zu sorgen und sie nicht zu überfordern.“

(Quelle: Unfallkasse RLP Aufsicht in Kitas, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?)

Grundsätzlich ist die Sache damit klar. Es muss immer genug Personal anwesend sein, damit die Kinder in verantwortbarer Weise betreut werden können.

Ab wann wird es aber brenzlig? Wie viele Kinder welchen Alters kann eine Kraft in verantwortlicher Weise beaufsichtigen? Wo wird sie den Kindern nicht mehr gerecht und wann fängt die Gefährdung des Kindeswohls im Kita-Alltag an?

Die DKLK-Studie zeigt eines deutlich. Die Befragten sind sich bewusst, dass sie nicht selten unter Bedingungen arbeiten und Umstände in Kauf nehmen, die im Sinne der Kinder nicht ok sind.

Wir sollten uns immer wieder kritisch hinterfragen, wo die Grenzen im Sinne der Kinder verlaufen.

Hier ein paar sehr alltägliche Fragestellungen und Beispiele, die zeigen, wo eine Gefährdung des Kindeswohls im Kita-Alltag beginnt:

  • Welche Fachkraft -Kind Relation ist beim Mittagessen notwendig? Werden alle Kinder, so wie sie es brauchen, beim Zerkleinern, aber auch gegebenenfalls beim Essen selbst unterstützt?
  •  Herrscht eine Atmosphäre im Raum, in der Kinder ihr Essen und das Zusammensein mit den anderen genießen können?
  • Ist das Setting für den Mittagsschlaf so, dass die Kinder gut zur Ruhe finden, sich geborgen fühlen und entspannen können?
  • Ist immer gewährleistet, dass Kinder sofort gewickelt werden, wenn die Windel voll ist?
  • Können Kinder, die Assistenz brauchen, beim Toilettengang begleitet werden, ohne dass andere Kinder währenddessen unbeaufsichtigt sind?
  • Ist es gewährleistet, dass Aufsichtspersonen sich einzelnen Kindern oder einer kleinen Gruppe Kinder zuwenden können, um beispielsweise Streit zu schlichten, zu trösten, Bitten nachzukommen oder zuzuhören, wenn Kinder sich mitteilen wollen?
  • Können die Fachkräfte sich jedem Kind regelmäßig sprachlich so zuwenden, wie es im Sinne der Sprachentwicklung notwendig ist?
  • Sind genug Kräfte da, um Kindern beim An- und Ausziehen und im Waschraum zu assistieren, sowie sie zum Selbsttun und Ausprobieren zu ermutigen, wenn es nach draußen oder drinnen geht, bzw. Begleitung zum Essen oder für den Mittagsschlaf gebraucht wird?
  • Kann gewährleistet werden, dass regelmäßig jemand in den Spielbereichen, wo Kinder ohne ständige Aufsicht spielen, vorbeischaut?
  • Sind Bezugspersonen verfügbar, die verlässlich Nähe und Zuwendung geben, wenn Kinder dies brauchen oder einfordern?
  • Wo ist die Grenze des Zumutbaren, wenn viele Kinder in einem Raum betreut werden müssen? Wann wird es so laut und trubelig, dass es keinem mehr gutgeht und niemand sich mehr in ein Spiel vertiefen kann?

Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass Erzieher*innen im Alltag spüren und erleben, wo die Grenzen verantwortlicher und bedürfnisorientierter Betreuung verlaufen. Wobei wir im Zusammenhang von Kindeswohlgefährdung und Aufsichtspflicht nicht über Rahmenbedingungen für gute frühpädagogischen Arbeit sprechen, sondern lediglich über die Grenzen des Zumutbaren.

Warum stehen wir immer wieder in Gefahr, uns über diese Grenzen hinwegzusetzen?

Menschen neigen dazu, schnelle und kurzfristige Lösungen für Probleme zu suchen, besonders dann, wenn sie unter Druck stehen. Sie neigen auch dazu, den Druck weiterzugeben. Er landet deshalb häufig erstmal direkt bei der Kita-Leitung oder den Fachkräften.

Die Aufgabe der Kita-Fachkräfte ist es, dort die Grenze zu ziehen, wo Aufsichtspflicht und damit Kindeswohl gefährdet werden. Diese Grenze wird laut § 1631 Abs. 1 BGB vor Ort von den Fachkräften selbst (natürlich fachlich begründet und immer an der jeweiligen Situation orientiert) definiert. https://bildung.ukrlp.de/fileadmin/ukrlp/daten/pdf/Informationsblaetter/Aufsicht_in_Kitas.pdf

Pauschalisierende Aussagen wie: „Eine Erzieher*in muss auch mal mit 20 Kindern allein zurechtkommen“ haben keinerlei gesetzliche Grundlage. Fachkräfte sollten hier selbstbewusst nachhaken und um schriftliche Quellen bitten, wenn sie auf diese Art Druck gemacht bekommen.

Die Handlungspläne für Personalunterschreitung, die jede Kita in RLP ausgearbeitet hat, sind ein wichtiges Instrument. Kita-Teams müssen lernen, sie konsequent anzuwenden und Eltern und Trägern das Vorgehen transparent zu machen.

Aufsichtspflicht und Kindeswohl sind die Überschriften, die über allem stehen, was in der Kita geschieht. Alle anderen Überlegungen haben sich hier unterzuordnen.

Die massiven Probleme im Bereich der frühkindlichen Bildung lösen wir nicht, indem wir prekäre Bedingungen in unseren Einrichtungen zulassen, sondern indem die Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern, Kommunen und Trägern im Sinne der frühkindlichen Bildung kindgerechte Rahmenbedingungen schafft und finanziert.

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