Liebe Kolleginnen und Kolleginnen,
nach dem heutigen Schreiben des Landesjugendamtes sollen die Kitas nun auch noch die überlasteten Gesundheitsämter entlasten und Absonderungsbescheinigungen ausstellen.
Jeder weiß, dass nicht nur Gesundheitsämter, sondern auch viele Kitas überlastet sind. Geht mit eurem Träger und Landesjugendamt ins Gespräch und zeigt auf, wie viel Zeit diese zusätzliche Arbeit in Anspruch nimmt, die dann von der Zeit mit den Kindern abgeht. Ihr wisst, dass bei Personalmangel Angebote und gegebenenfalls Betreuungszeiten gemäß eures Handlungsplanes eingeschränkt werden müssen, sobald die Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern nicht mehr gewährleistet ist. Das kann natürlich auch gelten, wenn Kräfte Aufgaben des Gesundheitsamtes übernehmen müssen und dadurch für die Betreuung der Kinder ausfallen. Schaut, was vor Ort in eurer Kita leistbar ist und passt pädagogische Angebote und Betreuungszeiten an das für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehende Personal an.
Wir vor Ort definieren die Grenzen der Aufsichtspflicht, die immer individuell nicht nur von der Anzahl, sondern auch von der Persönlichkeit der einzelnen Kinder abhängig ist. Ihr in eurer Kita steht in der Verantwortung, fachlich zu begründen, was geht und was im Sinne der Kinder nicht mehr zu verantworten ist. Wird von euch verlangt, unter aufsichtspflichtverletzenden Bedingungen zu arbeiten, schreibt eine Überlastungs/ Gefährdungsanzeige. Wir haben nach §47 SGBVIII eine Meldepflicht, siehe Link: https://www.lvr.de/…/0210__Verfahren_bei_Ereignissen…