Antwort auf unsere Reaktion zum Rundschreiben des Landesjugendamtes Nr. 47/2022: Abschaffung der Absonderungspflicht

Am 28. November schrieben wir an das Landesjugendamt bezüglich des neuen Rundschreibens mit der Thematik zur Abschaffung der Absonderungspflicht (siehe hier: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/?p=2942). Die Antwort veröffentlichen wir hier:

Sehr geehrte Frau Theobald,


vielen Dank für Ihre Eingabe, die sich auch auf der Homepage Ihres Verbandes findet.


Die Rundschreiben Nr. 46/2022 und 47/2022 dienen dazu, die aktuell geltenden Regelungen und Änderungen, die sich aus der neuen Schutzmaßnahmen-Verordnung des Landes ergeben, zu erläutern.


Die Rundschreiben stehen dabei nie alleine, sondern sind im Kontext aller geltenden Gesetze und Richtlinien in diesem Bereich zu sehen. Das bedeutet, dass u. a. bestehende Hygienepläne und auch das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungskrankheiten weiterhin ihre Gültigkeit haben. Der Umgang mit kranken Kinder in der Kita ist eine Fragestellung, die alle Beteiligten bereits vor der Pandemie beschäftigt hat. Diese bedurfte und bedarf einer klaren Haltung insbesondere auch der Leitung und des Teams, dabei kann die Einbeziehung des Elternausschusses vor Ort sehr hilfreich sein.


Auch wir haben in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass kranke Menschen, gleichgültig ob groß oder klein, nicht in die Kita gehören. Unsere Beratung dazu ist hier immer eindeutig. Unser Rundschreiben bekräftigt diese Haltung nun noch einmal, ohne die aktuellen Regelungen außer Acht zu lassen.


Gerne können Sie diese Antwort auf der Homepage des Fachkräfteverbandes veröffentlichen.


Mit freundlichem Gruß
XXX

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