Diese Frage stellen sich zurzeit alle Beteiligten am Kita-System. Nicht nur Trägern und KiTa-Personal, sondern auch Eltern wird immer mehr bewusst, dass sich vieles verändern wird. Die durchgehende siebenstündige Betreuung wird von vielen Familien begrüßt, dafür stehen nun allerdings andere Probleme mit großen Fragezeichen im Raum.
Auf einen Teilaspekt der Problematik, nämlich die der Splittingplätze, macht der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz aktuell auf seiner Homepage aufmerksam und sagt, dass Eltern flexible Betreuungslösungen wünschen, die mit dem neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen und vielleicht auch nicht machbar sind.
Jedes Kind hat ab Juli 2021 Anspruch auf sieben Stunden durchgehende Betreuung. Die Betreuungsbedarfe der einzelnen Kinder werden jährlich neu ermittelt. Nur genau diese ermittelten Betreuungszeiten werden personalisiert. Ein Kind auch mal länger in der Einrichtung zu lassen, ist so dann nicht mehr möglich. Bei einem Betreuungsbedarf von sieben Stunden muss das Kind nach diesen sieben Stunden abgeholt werden. Die Personalisierung pro Kopf und Betreuungszeit lässt dann keinen Spielraum mehr, dass Kinder ab und zu am Nachmittag länger bleiben können.
Kopfzerbrechen vor Ort macht zum Beispiel auch die Regelung, dass eine Zeit nur personalisiert wird, wenn mindestens 18 Kinder Betreuungsbedarf haben. Gibt es zum Beispiel morgens um sieben nicht genügend Betreuungsbedarf, wird die Kita erst um 7.30 Uhr oder 8.00 Uhr geöffnet. Das gleiche gilt für die Zeit nach den sieben Stunden. Zeiten werden nur dann personalisiert, wenn mindestens 18 Kinder Betreuungsbedarf haben. Umso kleiner die Einrichtung, desto größer das Problem.
Wie schon gesagt wird nach dem neuen Gesetz nach der Anzahl der Kinder und der Betreuungszeit genau personalisiert. Für die Betreuung im Alltag am Kind kommt auf zehn Kinder eine Fachkraft. Da immer mindestens zwei Kräfte anwesend sein müssen, können nur Zeiten personalisiert werden, in denen mindestens 18 Kinder anwesend sind. Für die Randzeiten gilt der Kompromiss, dass es 18 statt mindestens 20 Kinder sein dürfen. Leitungsdeputate und Personalstunden aus dem Sozialraumbudget für KiTa-Sozialarbeit helfen uns bei diesem Problem auch nicht weiter, da diese Zeiten für die Einrichtung wichtig, aber nicht für die direkte Betreuung der Kinder im Alltag zu Verfügung stehen.
Das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die uns in den KiTas vor Ort bewegen und die in den nächsten Monaten noch auf uns zu kommen.
Es ist wichtig, dass Fachkräfte, Träger und Eltern nach Lösungen suchen und die nötigen Ressourcen einfordern. Die Landesregierung hat versprochen, sofort mit in Kraft treten des Gesetzes mit der Evaluation zu starten.
Der LEA Rheinland-Pfalz zeigt, dass es auch schon im Vorfeld möglich ist, konkrete Probleme hinsichtlich der Thematik anzusprechen. Vielleicht kann er bei dem anberaumten Krisentreffen erreichen, dass nachgebessert wird.
Getreu unserem Motto „Die Stimme aus der Praxis“ wäre der Fachkräfteverband Rheinland-Pfalz auch gerne bereit, den Blickwinkel der KiTa-Fachkräfte vor Ort in solche Gespräche mit einzubringen.
Auch mir bereitet das neue Kita Zukunftsgesetz Sorgen und Kopfzerbrechen. Für unsere Einrichtung bedeutet es eher eine personelle Verschlechterung.
Woher stammt denn die Information, dass Bedarfe in den Randzeiten erst ab einer Kinderzahl von 18 berücksichtigt werden?
Hier der Link zumSchreiben. Die 18 Kinder beziehen sich auf die Altersgruppe der 2-6 jährigen. Das wird aber in dem Schreiben auch ausgeführt. https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Kinder_Jugend_Familie/Kita/Rundschreiben/Kita_RdSchr_LJA_2020_66_Ergaenzungen_zum_RS_63_2020.pdf