Keine Kinderrechte im Grundgesetz

Als Verband, der sich für einen kindgerechten KiTa-Alltag einsetzt, haben wir die Debatte um die Kinderrechte im Grundgesetz gespannt mitverfolgt.

Die Enttäuschung über das Scheitern ist auf verschiedenen Seiten groß. Die Belange von Kindern werden in Deutschland nicht wichtig genommen. Das zeigt sich an vielen Stellen und Institutionen, allen voran Schulen und Kindergärten. Sie werden viel zu oft als ärgerlicher Kostenfaktor gesehen. Kinder sind unsere Zukunft!

Ausgaben für Bildung und kindgerechte Betreuung sind keine Kosten, sondern Investitionen, die sich in der nächsten Generation durch gut gebildete und gefestigte Persönlichkeiten auszahlen werden.

Wir müssen nicht resigniert auf die Etablierung der Kinderrechte im Grundgesetz warten. Im KiTa-Bereich liegen seit vielen Jahren Forschungsergebnisse vor, welche die Mindestanforderungen an einen kindgerechten KiTa-Alltag klar definieren. Obwohl sich Fachwelt und Fachpraxis über diese Standards einig sind, hat sie kein Bundesland bisher in ihren Kitas etabliert. Aktuell wird wieder einmal über ein Bundesqualitätsgesetz, das verbindliche Personalschlüssel nach wissenschaftlichen Mindeststandards zum Inhalt hat, diskutiert.

Liebe Politik, wenn euch Kinder wichtig sind und ein kindgerechter KiTa-Alltag mit guter Bildung am Herzen liegt, setzt das endlich um!

Partizipation und Beschwerderecht von Kindern ist ein großes Thema in den Kindergärten. Es ist eine pädagogische Aufgabe der KiTa-Fachkräfte, kindgerechte und dem Alter angemessene Beteiligungsformen zu entwickeln und im Alltag zu etablieren.

In Zukunft wird es nicht nur einen Elternausschuss, sondern auch einen Elternbeirat geben, in dem auch die Vorstellungen der Kinder eine Rolle spielen sollen.

Angelehnt an die Kinderrechte steht im neuen KiTa-Gesetz von RLP über den neu einzurichtenden Beirat: „Der Beirat beschließt Empfehlungen unter Berücksichtigung der im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektive der Kinder in grundsätzlichen Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen.“

Die Perspektive der Kinder wird nun mit einbezogen. Jede Einrichtung hat in Zukunft eine beauftragte KiTa-Fachkraft, die die zuvor mit den Kindern evaluierten Wünsche und Vorstellungen für den KiTa-Alltag in diesen Beirat einbringt.

Damit stellt sich eine spannende Frage. Was passiert dann mit diesen Kinderperspektiven? Dürfen die Vorstellungen der Kinder Geld kosten? Welche Konsequenzen hätte es, wenn Kinder beispielsweise mehr Raum für Bewegung, mehr Rückzugsräume zum ungestörten intensiven Spiel oder spannende päd. Angebote, für die es mehr Personal bräuchte, forderten?

Weil nun alle Kinder mit Mittagessen und Ruhezeit durchgehend mindestens sieben Stunden betreut werden sollen, wird es in vielen KiTas lauter und enger. Wenn beispielsweise im Bewegungsraum zukünftig geschlafen wird, steht er über Stunden eben nicht mehr zum Spielen und Toben zur Verfügung. Randzeiten, in denen weniger Kinder da sind und eine entspanntere Atmosphäre herrscht, fallen mit der neuen Personalbemessung ebenfalls weitgehend weg.

Unsere Mitglieder stehen in der täglichen Praxis. Es ist frustrierend, wenn sich auf dem Papier unserer Bildungs- und Erziehungsempfehlungen eine kindgemäße, partizipative und qualitativ hochwertige pädagogische Qualität findet, diese aber wegen der unzureichenden Rahmenbedingungen nur rudimentär umsetzbar ist.

Die Kinderrechte im Grundgesetz lassen weiter auf sich warten, §1 des rheinland-pfälzischen KiTa-Gesetzes formuliert aber bereits jetzt schon: „Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Die Kinder sind ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu beteiligen.“ 

Damit unsere Kinder gut erzogen, gebildet und betreut werden können, gilt es jetzt, Finanzierungskonzepte zu entwickeln und kindgerechte Rahmenbedingungen in allen KiTas zu etablieren.

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