Neues KiTa-Gesetz in Kraft: Was berichtet die Praxis vor Ort?

Als KiTa-Fachkräfteverband RLP sind wir gut vernetzt. Es ist uns ein großes Anliegen, den neuen Kita-Alltag transparent zu machen, zu diskutieren und zu evaluieren. Viele Erzieher*innen und Leitungen berichten uns über ihre aktuelle Situation. Bis jetzt hören wir vor allem Problematisches. Falls es Einrichtungen gibt, die nun einen entspannteren Alltag mit mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Kindern haben, würden wir uns über Rückmeldungen dazu sehr freuen. Was läuft gut, wo gibt es Probleme und wo muss nachgebessert werden? Berichte dazu sind uns immer willkommen!


Die neuen Vorgaben bedeuten eine große Umstellung, auf die viele Einrichtungen, aber auch Träger und Verwaltung noch nicht gut eingestellt sind. Bis jetzt haben wir von folgenden Problemen bzw. ungelösten Fragen berichtet bekommen:

  • Die Einrichtung hat immer noch keine neue Betriebserlaubnis mit der neuen Personalbemessung. Deshalb können neue Stellen noch nicht ausgeschrieben werden oder Personal weiß nicht, ob es weiter beschäftigt wird.
  • Einrichtungen, denen neues Personal zusteht, können die Stellen aufgrund des allgemeinen Fachkräftemangels nicht besetzen.
  • Es gibt grundsätzlich vakante Stellen. Die Einrichtung kann deshalb bereits nicht die bisherigen Bedarfe abdecken und muss zeitliche und pädagogische Angebote einschränken, statt sie ausweiten zu können.
  • Manche Einrichtungen bekommen Druck von ihrem Träger, nach den neuen Vorgaben zu arbeiten, obwohl das erforderliche Personal noch nicht vorhanden oder die notwendigen räumlichen Gegebenheiten vorhanden sind.
  • Die neue Personalbemessung wird der Mehrbelastung durch die durchgehende Betreuung nicht gerecht, oder Einrichtungen bekommen Personal gekürzt bzw. müssen Personal entlassen. Angebote und liebgewonnene Traditionen wie beispielsweise Sommerfeste oder Ausflüge sind nicht mehr personell zu stemmen. Es gibt noch weniger personellen Spielraum, so dass bei Personalengpässen sehr schnell nicht mehr die vereinbarten Öffnungszeiten gewährleistet werden können. Individuellen Bedürfnissen (z.B. verschiedenen Essens- und Schlafenszeiten kann weniger Rechnung getragen werden).
  • Erforderliche Umbaumaßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Es soll über Monate hinweg improvisiert werden.
  • Noch mehr Räume als bisher müssen multifunktional genutzt werden und schränken den Freiraum der Kinder und die Möglichkeiten der päd. Arbeit ein.
  • Die Einrichtung kann trotz neuer Betriebserlaubnis aus räumlichen Gegebenheiten keine durchgehende siebenstündige Betreuung anbieten und bietet wie bisher ein Vor- und Nachmittagsangebot mit Unterbrechung über Mittag an. Die Eltern sind hierüber enttäuscht, haben sie doch eine mindestens siebenstündige durchgehende Betreuung versprochen bekommen.
  • Die Einrichtung muss die Öffnungszeiten verkürzen, weil zu wenig Kinder in den Randzeiten Betreuungsbedarf haben.
  • Der Betreuungszeitraum ist jetzt klar definiert, spontane Ausnahmen sind für Eltern nicht mehr möglich.
  • Nur ein Teil der Kinder bekommt ein warmes, frisch gekochtes Essen. Aufgrund fehlender Küchenkapazität muss ein Teil der Kinder mit ihrer Brotbox von zuhause vorliebnehmen. Im gleichen Haus gibt es also „Kaltesser und Warmesser“.
  • Integrativen Einrichtungen steht nach dem neuen Gesetz erst mal nur der gleiche Personalschlüssel zu, wie den Regeleinrichtungen. Weitere Unterstützung für die besonderen Bedarfe beeinträchtigter Kinder muss über das Teilhabegesetz beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe beantragt werden. In der Praxis vor Ort ist zum Teil noch nicht geklärt, wie jetzt die Personalisierung für die Kinder mit besonderen Bedarfen aussieht. Die Kinder mit Bedarfen sind aber da und können nicht darauf warten, erst irgendwann später adäquat betreut zu werden.
  • Einrichtungen gehen beim Sozialraumbudget leer aus, oder es ist für die einzelnen KiTas nicht klar wie und in welcher Weise das Budget verteilt wird.
  • Verhandlungen freier Träger mit den Kommunen über die künftige Finanzierung der KiTas sind nicht abgeschlossen. Die betroffenen Einrichtungen wissen nicht, wie es langfristig weitergeht.

Als „Stimme aus der Praxis“ wollen wir euch Kolleginnen und Kollegen Mut machen zu klären, wer im KiTa-System an welcher Stelle Verantwortung trägt. Gebt die Verantwortung, die nicht die eure ist, an die richtige Stelle weiter oder zurück.

Unsere Aufgabe als Fachkräfte in den KiTas ist es, die Kinder so zu betreuen, dass immer die Fürsorge- und Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Außerdem haben wir auch einen Bildungsauftrag und die Aufgabe, eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern zu leben.

Es liegt in der Verantwortung des Trägers, für diese Aufgaben ausreichend Personal, Zeit und adäquate Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Kann der Träger das nicht, muss es zu Einschränkungen der päd. Arbeit oder auch der Betreuungszeiten kommen. Im Rahmen unserer Verantwortung für die Kinder dürfen wir keine prekären Verhältnisse zulassen.

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt die Verantwortung, die Betreuungsbedarfe zu decken und die Bedarfsplanung zu machen. Auch der Bau neuer Einrichtungen in ausreichender Zahl liegt in seiner Verantwortung. Jede KiTa kann nur so viele Kinder aufnehmen und so lange betreuen, wie es die personellen und räumlichen Ressourcen zulassen. Die Fachkräfte vor Ort sind nicht dafür verantwortlich, ob alle Kinder einen Platz bekommen und die Wartelisten abgearbeitet sind.

Das Landesjugendamt erteilt den KiTas die Betriebserlaubnis. Seine Aufgabe ist es, mit dem Träger und den pädagogischen Fachkräften vor Ort gemeinsam zu überlegen, wie der Alltag gestaltet werden muss, damit das Kindeswohl gewährleistet ist und die Entwicklung der Kinder altersspezifisch gefördert werden kann. Hier darf und soll fachlich von und mit uns Fachkräften im Sinne einer guten frühkindlichen Pädagogik argumentiert und nach kindgerechten Lösungen gesucht werden.

Die Landesregierung ist dafür verantwortlich, Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die Einrichtungen ihrem Betreuungs- und Bildungsauftrag gerecht werden und der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft im Sinne der Kinder mit den Eltern nachkommen können. Dafür brauchen die politisch Verantwortlichen die kontinuierliche ehrliche Rückmeldung aus der Praxis.

Das KiTa-System ist komplex. Damit es funktioniert, müssen sich alle Beteiligten über ihre Aufgaben im Klaren sein und Forderungen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereich liegen, zurückverweisen.

Eine Meinung zu “Neues KiTa-Gesetz in Kraft: Was berichtet die Praxis vor Ort?

  1. Gabriele sagt:

    Auswirkung des neuen Kita Gesetzes
    Wir im ländlichen raum ärgern uns ganz besonders, dass der Eindruck bestätigt wird, dass es an offizieller Stelle nur um die Betreuung der Kitakinder geht und die Bildung hinten an steht! Davon redet keiner mehr! Wir sind aber schon immer, nach unserem Selbstverständnis als Erzieherinnen, eine Bildungseinrichtung und keine Babysitter! Coronazeiten haben die Bestätigung gebracht, wie die einzelnen Kinder durch den besseren Erzieher- Kind-Schlüssel in ihrer Entwicklung große sichtbare Fortschritte gemacht haben, das kam , weil wir mehr Zeit für das einzelne Kind hatten und diese sich stärker wahrgenommen gefühlt haben. Besonders die „Stilleren“ Kinder wurden gut gefördert, da die Gruppensituationen durch die geringere Anzahl an Personen in der Lautstärke und der Intensität der verschiedenen Aktionen entspannt war. Quintessenz: Weniger Kinder pro Gruppe- bessere Qualität der pädagogischen Arbeit= sichtbare Bildungs-Entwicklung
    Bedeutet, endlich in Rheinland-Pfalz eine echte Verbesserung durch einen angehobenen Personalschlüssel in Bezug pro Kind umzusetzen! Das neue Kita Gesetz macht da Rückschritte! So gesehen, war die Coronazeit ein Segen für die Bildung !

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