Verordnung wurde geändert –
Assistenzkräfte dürfen in Randzeiten eingesetzt werden

Als das neue Kita-Gesetz im August 2021 in Kraft trat, wandten sich Kinderpflegerinnen an unseren Verband und schrieben an das Bildungsministerium. (siehe hier: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/wer-darf-was-in-der-kita/) Trotz langjähriger Berufserfahrung sollten sie in den Randzeiten keinen Dienst tun, wenn nicht noch zwei Erzieher*innen anwesend waren. Das führte gerade in kleinen Einrichtungen zu Einschränkungen bei den Betreuungszeiten, da es vom Dienstplan her nicht möglich war, auf Assistenzkräfte in den Randzeiten zu verzichten.

Die Verordnung wurde nun geändert. Nachzulesen ist das hier: Rheinland-Pfalz – § 2 KiTaGAVO | Landesnorm Rheinland-Pfalz | Personalausstattung | § 2 – Personalausstattung | gültig ab: 30.07.2022 (rlp.de).

Eine Fachkraft kann nun gemeinsam mit einer Assistenzkraft zum Beispiel den Früh- oder Spätdienst abdecken. Des Weiteren dürfen Vertretungskräfte nun länger als sechs Monate am Stück beschäftigt werden. In Zeiten eines massiven Fachkräftemangels ist es wichtig, Stabilität zu erhalten und Kontinuität zu gewährleisten. Daher haben wir uns als Verband in unserem Positionspapier zum Thema Fachkräftemangel https://kitafachkraefteverband-rlp.de/dem-fachkraeftemangel-begegnen/  für die Möglichkeit ausgesprochen, Vertretungskräfte länger beschäftigen zu dürfen. Langfristiges Ziel bleibt allerdings, dass genug Fachkräfte ausgebildet werden und ein kindgerechter Fachkraft-Kind-Schlüssel angestrebt wird.

Auch Elternvertretungen und der LEA hatten sich für die Änderungen ausgesprochen. Das unsere Vorschläge Gehör fanden, sollte allen, die im Kita-Bereich arbeiten und sich engagieren, Mut machen. Etwas zu verändern ist mühsam und meistens ist es nicht der eine große Wurf, sondern sind es viele kleine Schritte, die zum Ziel führen. 

Liebe Kita-Fachkräfte,

geht mit Trägern, Jugendämtern und Politiker*Innen ins Gespräch. Vernetzt euch mit den Elternvertretungen. Bleibt dran und argumentiert fachlich, was es braucht, damit ihr eure Arbeit in der Kita tun könnt. Als Kita-Fachkräfteverband unterstützen wir euch dabei gern! Wenn ihr uns unterstützen wollt, könnt ihr hier Mitglied werden: https://kitafachkraefteverband-rlp.de/ich-bin-dabei/ 

„Erfolg lässt sich nicht erzwingen. Aber er mag hartnäckige Menschen“

2 Meinungen zu “Verordnung wurde geändert –
Assistenzkräfte dürfen in Randzeiten eingesetzt werden

  1. Kerstin Thon sagt:

    Stellungnahme zum Einsatz von Aushilfen
    Unser kleines Team, 6 pädagogische Fachkräfte, sieht diese Regelung als sehr kritisch an. Es ist keine wirkliche Entlastung, denn die Verantwortung bleibt bei der pädagpgischen Fachkraft. Außerdem ist für das pädagogische Fachpersonal auch herabwürdigend, dann sind wir vielleicht bald komplett durch Assistenzkräfte ersetzbar? Der Landeselternausschuss sollte sich schämen, sich mit dieser Aktion zu beweihräuchern.
    Kerstin Thon

    • Claudia Theobald sagt:

      Es geht nicht um den unbegrenzten Einsatz von Vertretungskräften, sondern darum, nicht eine gut eingearbeitete Vertretungskraft enlassen zu müssen, ohne einen Ersatz zu haben. Wenn möglich, müssen ungelernte Kräfte immer durch qualifizierte Kräfte ersetzt werden. WIr hatten beispielsweise in meiner Kita den Fall, dass die Vertretung nach 6 Monaten ging (weil die Vorschrift so war) und wir bis zum Ende des Kindegartenjahres keinen Ersatz fanden, die Kinder aber trotzdem betreut werden mussten. Zum neuen Kita-Jahr bekamen wir dann eine Fachkraft.
      Es obliegt immer Leitung und Kita-Team Grenzen zu ziehen und ungeeignete Bewerber abzulehnen oder klar zu machen, wo die Grenzen für den Einsatz an Vertretungskräften liegen, damit Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht gewährleistet werden können. Als kleines Team könnt ihr fachlich gut begründen, ob Vertretungskräfte in welchem Kontext sinnvoll sind oder nicht. Der Träger ist nach dem neuen Gesetz verpflichtet, alle Personalausfälle (auch Krankheit oder Urlaub) vertreten zu lassen. Das kann niemand in der augenblicklichen Lage nur mit Fachkräften leisten. In vielen Vertretungspools finden sich zum Beispiel Studenten oder Mütter, die ab und an einspringen wollen. Wichtig ist auch klar aufzuzeigen, dass die überlasteten Fachkräfte nicht noch mehr fachliche Arbeit stemmen können und dass mit dem Einsatz von Vertretungskräften auch in pädagogischer Hinsicht ( Angebote, Entwicklungsdokumentation, Ausflüge und Aktionen, Elternabende usw.) Abstriche gemacht werden müssen. Bei dieser Verordnung geht es nicht um den grundsätzlichen Einsatz ungelernter Kräfte, es geht um vorübergehend beschäftigte Vertretungskräfte, die wieder durch Fachkräft ersetzt werden müssen.

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